Steuerfreie Zukunftssicherung durch eine Bezugsumwandlung

Vorteile für Sie als Arbeitnehmer*in

Immer mehr Menschen überlegen Investitionen in eine private Pensionsvorsorge, um einerseits im Fall des Falles abgesichert zu sein und andererseits etwas mehr Geld im Alter zu haben und somit auf zusätzliche Reserven zurückgreifen zu können. Hier gilt es zur Optimierung der Erträge alle vom Staat angebotenen Förderungen in Anspruch zu nehmen. Bei der Bezugsumwandlung über die steuerfreie Zukunftssicherung wird ein Teil des Bruttogehaltes verwendet und als Prämie lohnsteuerfrei in eine Versicherung einbezahlt. Das bringt attraktive Vorteile für Sie als Arbeitnehmer*in mit sich.

Das spricht für die Bezugsumwandlung

Diese Form der steuerfreien Zukunftssicherung können Sie als Arbeitnehmer*in selbst aktiv nutzen, wenn Ihr Arbeitgeber die Administration übernimmt. Das Bruttogehalt bleibt dabei gleich, allerdings wandern bis zu € 25 davon monatlich vor Abzug der Lohnsteuer in die Vorsorge – ein attraktiver Vorteil ohne Bezugsverlust! Und das ist längst nicht der einzige Grund, weswegen Sie als Arbeitnehmer*in von der Bezugsumwandlung profitieren:

Mehr Netto vom Brutto

Für Ihre persönliche Pensionsvorsorge werden über die Gehaltsverrechnung Ihres Arbeitgebers monatlich € 25 angespart und in eine Versicherung einbezahlt. Je nach Höhe Ihres Einkommens und der damit verbundenen Steuerprogression werden aufgrund einer entsprechenden gesetzlichen Regelung allerdings nur € 12,50 bis € 20 von Ihnen tatsächlich selbst aufgewendet. Die Differenz schießt der Staat aus der Lohnsteuerbefreiung zu und dadurch erhöhen sich die Erträge für Sie als Arbeitnehmer*in deutlich im Vergleich zu einer privaten Vorsorge.

Flexibilität bei der Auszahlung

Ob das bei Pensionsantritt angesparte Geld in monatlichen Raten oder als einmalige Kapitalzahlung ausbezahlt wird, ist Ihre persönliche Entscheidung als Arbeitnehmer*in kurz vor Ablauf des Vorsorgevertrages.

Sicherheit für Begünstigte

Die Ansprüche aus der Pensionsvorsorge sind für Sie als Arbeitnehmer*in nach dem Rucksackprinzip stets gesichert und gehen nicht mehr verloren. Unabhängig vom Grund des Firmenaustritts, wie im Erlebensfall (Pensionsantritt), im Falle des Ablebens oder bei Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis.

Erhöhung mittels Eigenleistungen

Zum Aufbau eines entsprechenden Vorsorgekapitals ist es jedenfalls zielführend, wenn Sie parallel zur Bezugsumwandlung zusätzliche Eigenleistungen zu denselben Konditionen erbringen und damit die Alterspension entsprechend ihrem individuellen Bedarf gestalten. Alternativ zur Pensionsvorsorge kann die Eigenvorsorge auch über eine private Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung sowie eine private Krankenversicherung erfolgen.

Sie möchten mehr erfahren?

Ob und wie sich eine Bezugsumwandlung für Sie ganz persönlich lohnt, verraten Ihnen unsere Experten im Rahmen eines persönlichen Gesprächs. Wir zeigen Ihnen gerne, wie attraktiv die steuerfreie Zukunftssicherung für Sie als Arbeitnehmer*in sein kann.